Winterreifenpflicht: Warum M+S allein nicht mehr reicht und was ein Verstoß kostet
Ein festes Datum für Winterreifen gibt es nicht, dafür seit Herbst 2024 eine strengere Regel: Ohne Bergsymbol mit Schneeflocke gilt ein Reifen nicht mehr als wintertauglich.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei Glätte, Schnee und Matsch sind Winterreifen Pflicht, ein festes Datum dafür gibt es nicht.
- Seit 1. Oktober 2024 zählen nur Reifen mit Alpine-Symbol, reine M+S-Reifen reichen nicht mehr.
- Wer ohne passende Reifen fährt, zahlt mindestens 60 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg.
- Gesetzlich genügen 1,6 Millimeter Profil, Fachleute raten im Winter häufig zu mindestens 4 Millimetern.
Inhalt dieses Artikels
Der erste Frost kommt oft über Nacht. Morgens ist die Windschutzscheibe weiß, auf der Brücke glitzert die Fahrbahn, und spätestens dann stellt sich die Frage: Sind die Reifen am eigenen Auto eigentlich noch erlaubt?
Die Frage ist berechtigt, denn seit Herbst 2024 gilt eine strengere Regel. Reifen, auf denen nur „M+S“ steht, zählen nicht mehr als Winterreifen. Wer damit bei Schnee oder Glätte unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld, einen Punkt und im Ernstfall Ärger mit der Versicherung.
Was die Winterreifenpflicht genau verlangt
In Deutschland gibt es keine Winterreifenpflicht nach Kalender, sondern eine situative. Die Straßenverkehrs-Ordnung legt fest: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte darf ein Auto nur mit wintertauglichen Reifen gefahren werden. Entscheidend ist also der Zustand der Straße, nicht das Datum.
Das bedeutet auch: Wer im Dezember bei Sonnenschein auf trockener Straße mit Sommerreifen fährt, verstößt nicht gegen die Regel. Wer dagegen an einem kalten Oktobermorgen auf überfrorener Fahrbahn mit Sommerreifen losfährt, schon. Die Pflicht gilt, sobald die Straßenverhältnisse es verlangen, auch auf kurzen Strecken.
Bei uns im Breisgau lässt sich das gut beobachten: Im Tal regnet es, und eine halbe Stunde später, oben im Schwarzwald, liegt Schneematsch auf der Straße. An einem Novembersonntag auf dem Weg zu Freunden auf der Höhe waren wir sehr froh, dass die Winterreifen schon drauf waren. Seitdem lassen wir sie immer gleich Anfang Oktober wechseln.
Die Faustregel „von O bis O“
Viele orientieren sich an der bekannten Faustregel „von O bis O“, also von Oktober bis Ostern. Sie ist ein guter Anhaltspunkt für die Planung, aber keine Vorschrift. Fällt der erste Schnee schon früher oder liegt nach Ostern noch Matsch auf der Straße, gilt trotzdem die situative Pflicht.
Warum M+S allein nicht mehr reicht
Lange galt jeder Reifen mit der Kennzeichnung „M+S“ als Winterreifen. Die Abkürzung steht für Matsch und Schnee, war aber nicht an einen genormten Wintertest gebunden. Hersteller konnten sie vergleichsweise frei vergeben.
Heute gilt deshalb: Als wintertauglich zählen nur Reifen mit dem Alpine-Symbol. Das ist ein Bergpiktogramm mit drei Zacken und einer Schneeflocke darin, Sie finden es auf der Reifenflanke. Reifen mit diesem Zeichen haben ein festgelegtes Prüfverfahren auf Schnee bestanden.
Für ältere M+S-Reifen ohne Alpine-Symbol, die vor 2018 hergestellt wurden, gab es eine Übergangsfrist. Sie ist am 30. September 2024 abgelaufen. Seit dem 1. Oktober 2024 erfüllen solche Reifen die Winterreifenpflicht nicht mehr, ganz egal, wie gut ihr Profil noch ist.
Was gilt für Ganzjahresreifen?
Ganzjahresreifen sind erlaubt, wenn sie ebenfalls das Alpine-Symbol tragen. Viele aktuelle Modelle haben es. Ob sie für Sie die richtige Wahl sind, hängt davon ab, wo und wie viel Sie fahren. Wer oft in verschneiten Höhenlagen unterwegs ist, fährt mit echten Winterreifen meist besser, wer vor allem in der Stadt und im milden Flachland fährt, kommt mit Ganzjahresreifen oft gut zurecht.
Was ein Verstoß kostet
Die Bußgelder sind im bundesweiten Bußgeldkatalog geregelt. Sie gelten für alle, die bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne wintertaugliche Reifen fahren, und sie steigen, wenn andere dadurch beeinträchtigt werden. Auch wer als Halterin oder Halter eine solche Fahrt anordnet oder zulässt, muss zahlen.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte |
|---|---|---|
| Fahren ohne wintertaugliche Reifen | 60 Euro | 1 |
| mit Behinderung anderer | 80 Euro | 1 |
| mit Gefährdung anderer | 100 Euro | 1 |
| mit Unfall (Sachschaden) | 120 Euro | 1 |
| Halter ordnet die Fahrt an oder lässt sie zu | 75 Euro | 1 |
Zu den Beträgen kommen bei einem Bußgeldbescheid in der Regel noch Gebühren und Auslagen hinzu. Der Punkt wird im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen.
Ärger mit der Versicherung
Teurer als das Bußgeld kann ein Unfall werden. Wer bei Schnee mit Sommerreifen fährt, dem kann die Kaskoversicherung grobe Fahrlässigkeit vorwerfen und ihre Leistung kürzen, je nach Einzelfall und Vertrag auch deutlich.
Auch bei der Frage nach der Schuld kann die falsche Bereifung eine Rolle spielen. Selbst wenn der Unfall nicht allein auf Ihr Konto geht, ist eine Mitschuld möglich. Manche Kaskotarife verzichten ganz oder teilweise auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, ein Blick in Ihre Vertragsbedingungen lohnt sich also.
Profil und Alter: So prüfen Sie Ihre Reifen
Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 1,6 Millimeter Profiltiefe. Für den Winter ist das knapp bemessen, denn auf Schnee und Matsch verlieren abgefahrene Reifen spürbar an Halt. Fachleute und Automobilclubs empfehlen für Winterreifen deshalb deutlich mehr, häufig mindestens 4 Millimeter.
Messen können Sie das mit einem einfachen Profiltiefenmesser. Prüfen Sie an mehreren Stellen, auch innen und außen, denn Reifen nutzen sich nicht immer gleichmäßig ab. Die kleinen Stege am Grund der Rillen markieren übrigens die gesetzliche Grenze von 1,6 Millimetern. Ist das Profil dort angekommen, ist es für den Winter längst zu spät.
Das Alter spielt eine Rolle, weil die Gummimischung mit den Jahren verhärtet, auch wenn ein Reifen kaum gefahren wurde. Gerade Winterreifen sind auf eine Mischung angewiesen, die bei Kälte weich bleibt. Eine feste gesetzliche Altersgrenze gibt es für Autoreifen nicht, ältere Reifen sollten Sie aber besonders kritisch prüfen oder in der Werkstatt begutachten lassen.
So sparen Sie beim Reifenwechsel und unterwegs
Winterreifen kosten Geld, doch mit etwas Planung lässt sich einiges sparen. Diese Punkte lohnen sich:
- Früh wechseln: Mit dem ersten Schnee sind viele Werkstätten schnell ausgebucht. Wer jetzt im Oktober einen Termin vereinbart, hat mehr Auswahl und vermeidet Hektik.
- Einlagerung vergleichen: Viele Werkstätten lagern die Räder gegen Gebühr ein, die Preise unterscheiden sich. Wer selbst Platz hat, lagert Kompletträder kühl, trocken und dunkel, liegend gestapelt oder an einem Felgenbaum hängend.
- Reifendruck prüfen: Zu wenig Luft erhöht den Rollwiderstand und damit den Spritverbrauch, außerdem nutzen sich die Reifen schneller ab. Kontrollieren Sie den Druck regelmäßig, etwa einmal im Monat und vor längeren Fahrten, am besten bei kalten Reifen.
- Profil selbst messen: Wer vor dem Werkstatttermin weiß, wie viel Profil noch da ist, kann in Ruhe entscheiden, ob neue Reifen fällig sind, und Angebote vergleichen.
Die passenden Druckwerte für Ihr Auto stehen meist in der Tankklappe, am Rahmen der Fahrertür oder in der Betriebsanleitung. Bei Kälte sinkt der Reifendruck etwas, im Winter lohnt sich der Blick deshalb besonders.
Fazit
Die Winterreifenpflicht hängt am Wetter, nicht am Kalender. Entscheidend ist seit Oktober 2024 das Alpine-Symbol: Reifen, die nur „M+S“ tragen, reichen bei Schnee und Glätte nicht mehr. Wer trotzdem so fährt, zahlt mindestens 60 Euro, bekommt einen Punkt und riskiert nach einem Unfall Kürzungen bei der Kaskoversicherung.
Prüfen Sie deshalb jetzt Symbol, Profil und Alter Ihrer Reifen und vereinbaren Sie früh einen Wechseltermin. Ähnlich wie beim regelmäßigen Test der Rauchmelder gilt: Ein fester Termin im Kalender macht es deutlich leichter.
Häufige Fragen
Darf man im Winter mit Sommerreifen fahren, wenn die Straße trocken ist?
Ja, solange keine Glätte, kein Schnee und kein Matsch auf der Straße sind, verbietet die Straßenverkehrs-Ordnung das nicht. Ändern sich die Verhältnisse unterwegs, gilt die Pflicht aber sofort. Weil sich das im Winter kaum vorhersagen lässt, ist das Risiko entsprechend hoch.
Sind M+S-Reifen jetzt komplett verboten?
Verboten sind sie nicht, sie gelten nur nicht mehr als Winterreifen. Bei trockener Straße dürfen Sie damit weiterhin fahren. Bei winterlichen Straßenverhältnissen genügen sie seit dem 1. Oktober 2024 aber nicht mehr, wenn das Alpine-Symbol fehlt.
Wie alt dürfen Winterreifen sein?
Ein gesetzliches Höchstalter gibt es für Autoreifen nicht. Das Herstellungsdatum lesen Sie an den letzten vier Ziffern der DOT-Nummer ab. Weil die Gummimischung mit den Jahren härter wird, sollten ältere Reifen besonders gründlich geprüft werden, am besten in einer Fachwerkstatt.
Quellen und Hintergrund
- Straßenverkehrs-Ordnung: Situative Winterreifenpflicht bei Glätte, Schnee und Matsch
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung: Alpine-Symbol und Mindestprofiltiefe
- Bußgeldkatalog-Verordnung: Verstöße gegen die Winterreifenpflicht
Dieser Artikel wurde nach unseren Redaktionsrichtlinien recherchiert und zuletzt am 2. Oktober 2026 geprüft. Die Angaben ersetzen keine individuelle Beratung.
Sabine Müller
Gründerin und Chefredakteurin · Breisgau, Baden-Württemberg
Sabine Müller schreibt seit über 20 Jahren über Haushalt, Garten, Ernährung und Verbraucherfragen. Die gelernte Redakteurin lebt mit ihrer Familie, Hündin Frieda und Kater Moritz im Breisgau und testet viele Alltagstipps zuerst im eigenen Zuhause.
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